Gemeinderatsantrag Bildungspaket
Antrag für die öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Grabenstätt am 27. Juni 2011
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist als Gesetz der Bundesregierung beschlossen und am 29. März 2011 verkündet worden.
Die Antragstellung muss, je nach dem Leistungsbezug des berechtigten Personenkreises, bei den Bewilligungsstellen bei dem Jobcenter Traunstein bzw. beim Landratsamt Traunstein, Sachgebiet Soziales und Senioren gestellt werden.
Ich stelle den Antrag, dass:
durch Veröffentlichung dieses Gesetzes und dessen Durchführungsbe-stimmungen im Gemeindeanzeiger der Gemeinde alle Berechtigten über diese Unterstützungsmöglichkeit informiert werden. Auch muss es möglich sein, die Anträge auf Leistungen aus diesem Gesetz bei der Gemeindeverwaltung, Sozialamt, erhalten zu können. Bei Bedarf müssen die Mitarbeiter im Sozialamt der Gemeinde, Frau Heitauer und Herr Lex, den Antragsberechtigten beim Ausfüllen der Anträge Unterstützung bieten.
Begründung:
In meiner schriftlichen Anfrage in der Gemeinderatsitzung vom 2. Mai 2011 habe ich hierfür meine Bewegründe ausführlich dargelegt. Die Auskunft seitens des Herrn Bürgermeister Schützinger war gemäß Sitzungsprotokoll, dass die Gemeinde auf weitere Informationen des Landratsamtes warte.
Den in Kopie beigefügten E-Mails des Landratsamtes an alle Städte und Gemeinden vom 19. und 21. April 2011 mit allen relevanten Informationen zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen ist zu entnehmen, dass keine weiteren Informationen des Landratsamtes mehr zu erwarten waren.
Nachdem die verlängerte Frist auf auch rückwirkende Leistungen aus diesem Bildungs- und Teilhabegesetz am Donnerstag, den 30. Juni 2011 abgelaufen sein wird, sollten die Berechtigten auf jeden Fall baldmöglichst Ihre Anträge stellen, um so möglichst bald die Leistungen für Ihre Kinder zu erhalten, die ab Antragstellung bewilligt werden.
Die demografischen Entwicklung in unserem Landkreis, stagnierende Bevölkerungs-zahl bei nachhaltig höherem Durchschnittsalter der Einwohner, zwingt uns alles zu tun, um möglichst allen Kindern eine gute Startbasis für Ihr Berufsleben zu geben. Außer der Antragsausgabe und einer ggf. notwendigen Beratung hinsichtlich der konkreten Antragstellung kommen auf die Gemeinde keine weiteren Kosten zu.
Ich bitte daher den Gemeinderat um Zustimmung zu diesem Antrag.
Anita Kohlbeck
Beschlussfassung des Gemeinderates
Beschluss-Nummer: Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 451
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â 12 : 1
Der Gemeinderat stellt zusammenfassend fest, dass seitens der Gemeindeverwaltung eigentlich schon alles getan wird, was zum betreffenden, im Übrigen dem so genannten übertragenen Wirkungsbereich zuzurechnenden Sachverhalt, also dem Bildungs-und Teilhabepaket, im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger möglich ist.
Weitere Veranlassungen erscheinen deshalb nicht geboten, gleichwohl sollen bedarfsweiße Kurzinformationen bzw. Hinweise zu diesen Sachverhalt im Gemeindeamtsblatt veröffentlicht werden.
