Feuerwehrgebäude 2006

Feuerwehrgebäude 2006
  Drucken

Betreff:  Feststellen des Verkehrswertes des bisherigen Feuerwehrgebäudes der freiwilligen Feuerwehr Grabenstätt  

Sachverhalt:

In der Gemeinderatssitzung vom 23.10.2006 wurde der beschlossene Neubau des Feuerwehrgebäudes in Grabenstätt in seiner weiteren Planung und Umsetzung besprochen.

Auf Nachfrage von MdGR Anita Kohlbeck, was mit dem bisher genutzten Gebäude geschehen wird, wurde erklärt, dass dies noch völlig offen sei.

Der beabsichtigte Neubau beläuft sich auf ein geschätztes Volumen von rd. 1,2 Mio. €. Zur Finanzierung dieses Investitionsvolumens ist es für den Gemeindrat wichtig zu wissen, was aus der Verwertung des bisherigen Feuerwehrhauses an Erlös zu erwarten ist. Dieser Erlös muss zweckgebunden für die Finanzierung des Neubaues des Feuerwehrhauses in Grabenstätt verwendet werden. D. h., dass auch alle Ausstattungswünsche für dieses Haus sich dem möglichen Finanzierungsrahmen  unterzuordnen haben.

Es ist u. E. daher sinnvoll, möglichst umgehend einen vereidigten Sachverständigen für Bauwesen mit der Erstellung eines Wertgutachtens bezüglich des bisherigen Feuerwehrgebäudes der Gemeinde zu beauftragen. Dies gebietet auch der Wählerauftrag an die Gemeinderäte, mit den begrenzten Finanzmitteln der Gemeinde verantwortungsvoll und effizient umzugehen.

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Vor endgültiger Beschlussfassung über den Mittelbedarf zur Erstellung des Neubaues des Feuerwehrhauses für die freiwillige Feuerwehr Grabenstätt ist ein Verkehrswertgutachten für das bisherige Feuerwehrhaus in Grabenstätt erstellen zu lassen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige dem Gemeinderat vorzuschlagen. Der Gemeinderat befindet darüber, welcher Sachverständige durch die Verwaltung zu beauftragen ist. Mit der Auftragerteilung zur Verkehrswertfest-stellung ist ein Festpreis mit dem Sachverständigen hinsichtlich seiner Kosten verbunden.
  3. In Kenntnis der möglichen Finanzmittel aus der Verwertung der bisher als Feuerwehrgebäude genutzten Immobilie befindet der Gemeinderat über die zweckgebundene Verwendung des Verwertungserlöses für den Neubau des Feuerwehrhauses.

Wir bitten den Gemeinderat um Zustimmung zu diesem Antrag

Finanzielle Auswirkungen:

Es fallen vorab die Kosten für den Sachverständigen an. Dies ist entsprechend bei der späteren Veräußerung mit einzubeziehen.

Erlstätt, den 30. November 2006

Anita Kohlbeck                                  Klaus Kumpfmüller


Materialien und Serviceangebote

SPD Ortsverein name

Link zur Startseite des SPD-Ortsvereins Grabenstätt 
Nächster Termin:
Bürgertreff
12.07.2012 19:30
Grabenstätter Hof